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Kosten und Finanzierung

Wie setzen sich die Pflegeheimkosten zusammen?

 

Die Kosten der stationären Pflege sind grundsätzlich in folgende Positionen unterteilt:

  • Pflegesatz: Mit ihm werden die Pflege und die soziale Betreuung finanziert. Der Pflegesatz wird nach Pflegegraden differenziert

  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung: Das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung (sogenannte „Hotelkosten“) umfasst unter anderem die Nebenkosten für das Zimmer und die Zubereitung und das Bereitstellen von Speisen und Getränken.

  • Investitionskosten: Die Investitionskosten sind die Kosten, die dem Träger von Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden und der damit verbundenen technischen Anlagen entstehen.

 

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten des pflegebedingten Aufwands je nach Pflegegrad bis zu einer bestimmten Höhe. Durch einen längeren Aufenthalt im Krankenhaus oder andere Umstände, kann es sein, dass ein Bewohner seine Sachleistungen (pflegebedingter Aufwand) nicht voll ausschöpft, in diesem Fall kann der verbleibende Restbetrag auf die Kosten für Unterkunft und Verpflegung umverteilt werden.

 

Achtung:

Wenn Sie anspruchsberechtigt auf Leistungen der Beihilfestelle sind, geben Sie diese Information unbedingt beim Beratungsgespräch mit an. Die Beihilfestelle übernimmt i. d. R. einen Teil der Kosten der Pflegekasse.

 

Tipp:

Sie möchten beispielsweise wissen, wer für die weiteren Kosten aufkommt, falls Ihre Rente nicht reicht oder ob Angehörige an den Pflegekosten beteiligt werden können?

 

Für alle offenen Fragen oder ein konkretes Angebot, das Ihre persönlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt, können Sie sich gerne an die Verwaltung unseres Pflegeheimes wenden und ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren (Kontakt).